Zulassung (Leasing)
Zulassung deines Leasingwagens: Anmeldung durch dich oder den Händler
Bei der Zulassung eines Leasingfahrzeugs gelten dieselben Regelungen wie bei allen Autos: Die zuständige Zulassungsstelle trägt dich als Halter ein, auch wenn der Leasinggeber Eigentümer bleibt. Entsprechend ist der Zulassungsprozess mit dem üblichen Verfahren identisch. Du kannst dein neues Auto auf der örtlichen Zulassungsbehörde oder seit 2019 online anmelden. Beachte, dass noch nicht alle Zulassungsstellen den Onlineservice bieten. Viele Händler übernehmen auf Wunsch und gegen einen Aufpreis die Anmeldung deines Leasingwagens, in diesem Fall erteilst du eine schriftliche Vollmacht. Diese Dienstleistung führt zu demselben Ergebnis, die Behörde trägt dich als Halter des Fahrzeugs ein.
So erhältst du die Zulassung für dein Leasingauto
Bei der Anmeldung deines Fahrzeugs legst du sämtliche erforderlichen Unterlagen vor und bezahlst die geringe Anmeldegebühr. Zu den notwendigen Dokumenten gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung und der Nachweis über die Hauptuntersuchung. In der Regel behalten Leasinggeber als Eigentümer die Zulassungsbescheinigung Teil II: Sie senden die Bescheinigung für deine Zulassung unmittelbar an die Zulassungsstelle, die sie nach der Bearbeitung zurückschickt.
Dein Leasingfahrzeug online anmelden
Viele Kfz-Zulassungsstellen bieten mittlerweile die digitale Anmeldung von Fahrzeugen an, das spart dir den Weg zur Behörde und die Wartezeit. Dafür benötigst du einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip und Ausweis-App. Im Zulassungsverfahren gibst du unter anderem den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II ein, setze dich dafür mit deinem Leasinggeber in Verbindung.