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Leasingnehmer

Als Leasingnehmer werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, denen von einer Leasinggesellschaft, dem sogenannten Leasinggeber, ein Objekt für einen vertraglich festgelegten Zeitraum überlassen wird. Die Bezahlung des Objekts ist ebenfalls vertraglich geregelt und erfolgt über die Leasingrate. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Leasingnehmer der Halter des Leasingobjekts. Eigentümer bleibt der Leasinggeber.

Eine gute Bonität ist die Voraussetzungen

Ganz gleich ob privat oder gewerblich, muss der Leasingnehmer vor einem Vertragsabschluss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zu den Voraussetzungen eines Leasingnehmers zählen zum Beispiel eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft ohne negative Einträge. Des Weiteren müssen ein regelmäßiges Einkommen und ein festes Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden. Gewerbetreibende müssen für den Abschluss des Leasingvertrags eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorlegen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Gewerbe schon seit mehr als sechs Monaten besteht. Dies ist mit der Gewerbeanmeldung oder auch mit den letzten Steuerbescheiden möglich.

Darauf musst Du als Leasingnehmer achten

Wir empfehlen keine Restwertleasingverträge. Bei diesen Leasingverträgen wird ein Restwert ausgemacht. Wenn dieser Restwert am Ende der Laufzeit nicht mehr besteht, zahlt der Leasingnehmer den Unterschied. Falls das Fahrzeug noch mehr Restwert hat, zahlt der Leasinggeber den Unterschied. In der Regel verkalkuliert sich der Leasinggeber jedoch nicht. Auch sollten Leasingnehmer darauf achten, dass kein Andienungsrecht besteht, bei welchen der Leasinggeber den Leasingnehmer auffordern kann, das Fahrzeug nach Vertragende zu kaufen.