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Abnahmebestätigung

Die Abnahmebestätigung als Start der Leasingvereinbarung

Im Vorfeld des Leasingvertrags werden Absprachen und Vereinbarungen getroffen. Doch das eigentliche Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Abnahmebestätigung, die zum Zeitpunkt der Übergabe von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird. Eine präzise, sehr akribische Prüfung auf Mängel und sonstige Details ist ratsam, da dieses Dokument die Grundlage des Vertrags bildet und für die spätere Rückgabe – und für den Kauf zum Restwert essenziell ist.

Abnahmebestätigung, Annahmeerklärung oder Übergabebestätigung?

All diese Begriffe sind richtig und bezeichnen das Dokument, das Du als Leasingnehmer bei Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnest. Erst zum Zeitpunkt der Unterzeichnung von Dir (und vom Leasingeber) beginnt der Vertrag und Du bist verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten fristgemäß und in voller Höhe zu entrichten. Nicht nur Du, sondern auch der Leasingeber geht mit der Unterzeichnung der Abnahmebestätigung eine Verpflichtung gegenüber seinem Vertragspartner ein. Denn in dem Moment, in dem Du das Fahrzeug least und die Raten tilgst, muss der Leasinggeber den mit dem Hersteller vereinbarten Betrag überweisen. Die Annahmeerklärung ist somit ein Dokument, das sowohl für Dich, wie auch für Deinen Vertragspartner eine Pflichtbindung darstellt. Für Dich ist es primär wichtig, die Vereinbarungen, den Zustand des Fahrzeugs und die vertraglichen Punkte vor der Unterzeichnung zu prüfen. Du übernimmst das Fahrzeug so, wie Du es zum Übergabezeitpunkt bescheinigt hast. Spätere Reklamationen führen immer zu einem größeren Problem und sind vermeidbar, wenn Du die Bedeutung der Abnahmebestätigung ernst nimmst und Dich dementsprechend sorgfältig mit der Übergabe beschäftigst.

Wann wird die Abnahmebestätigung unterzeichnet?

Wie sich aus der Bezeichnung erschließen lässt, erfolgt die Unterschrift auf der Abnahmebestätigung an dem Tag, an dem Du das Fahrzeug bei Deinem Vertragspartner abholst. Die Übergabe an Dich ist der Moment, in dem der Leasingvertrag seine Gültigkeit erlangt und durch die Unterschrift auf der Annahmeerklärung von beiden Vertragsparteien bestätigt wird. Daher solltest Du alle Vereinbarungen inklusive dem Kleingedruckten aufmerksam lesen und Deine Unterschrift nicht allein anhand der mündlich getroffenen Vereinbarungen setzen. Auch die Kontrolle des Vertragsgegenstandes ist wichtig und schützt Dich davor, später auf erkennbare Mängel zu stoßen und diese vorab übersehen zu haben.