THG-Quote für Elektroroller
6 Minuten Lesezeit
Die THG-Quote ist ein Instrument zur Regulierung der Treibhausgasemissionen. Mineralölunternehmen erhalten eine bestimmte Quote, die angibt, wie viel Treibhausgas sie pro Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausstößt als die zugewiesene Quote erlaubt, müssen sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise den Kauf von Emissionsrechten oder die Investition in saubere Energietechnologien, um die Differenz auszugleichen.
Bis vor Kurzem konnten auch Halter von leichten Elektrofahrzeugen wie 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie profitieren, aber die neue Gesetzeslage sieht anders aus.
Frühere Regelung zur THG-Quote für E-Roller
In der bisherigen Regelung war es möglich, die THG-Prämie zu beantragen, wenn du im Besitz eines E-Rollers warst. Diese Regelung galt für Kleinkrafträder der Fahrzeugklassen L1e (leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge) und die Unterklassen L1e-A (Fahrrad mit Antriebssystem) und L1e-B (zweirädrige Kleinkrafträder). Um die Prämie zu erhalten, musste eine Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein als Nachweis beim Umweltbundesamt eingereicht werden.
Obwohl diese Fahrzeuge zulassungsfrei waren, konnten sie auf Antrag gemäß §3 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungsordnung freiwillig zugelassen werden. Durch diese freiwillige Zulassung erhielt der Besitzer eine Zulassungsbescheinigung für den Elektroroller und konnte somit von der THG-Prämie profitieren.
Da es keinen individuellen Schätzwert für elektrische Kleinfahrzeuge gab, wurden E-Fahrzeuge der Klasse L1e, einschließlich der E-Roller, gemäß der damaligen Gesetzgebung wie PKWs behandelt. Das bedeutete, dass E-Roller-Halter die gleiche THG-Prämie wie für ein E-Auto erhielten. Abhängig vom THG-Anbieter und dem Preismodell konnte die Prämie für einen E-Roller mehrere hundert Euro betragen.
Neue Regelung: Keine THG Prämie mehr für E-Roller
Am 29. Juli 2023 hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesumweltministerium (BMUV), die Regelungen zur THG-Quote überarbeitet. Die neue Gesetzgebung schließt vorerst elektrische Kleinfahrzeuge wie Elektroroller oder E-Scooter vom Verkauf der THG-Quote aus. Doch welche Gründe liegen dem zugrunde?
Einschränkung auf zulassungspflichtige Fahrzeuge
Mit der Einführung der neuen Regelung können nur noch zulassungspflichtige Fahrzeuge die THG-Quote in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Elektroroller ausgeschlossen sind, da sie als zulassungsfreie Kleinkrafträder eingestuft werden. Im nachfolgenden haben wir alle bekannten Klassen für Zweiräder, Dreiräder und leichte Vierradfahrzeuge aufgelistet mit dem Hinweis, ob sie sich noch für die Quote qualifizieren.
Leichtkraftfahrzeuge, die nach der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt wurden:
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L1e | Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | Nein |
L2e | Zulassungsfrei | Nein |
L3e | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e (B) | Zulassungsfrei | Nein |
L4e | Zulassungspflichtig | Ja |
L4e (B) | Zulassungsfrei | Nein |
L5e | Zulassungspflichtig | Ja |
L6e | Zulassungsfrei | Nein |
L7e | Zulassungspflichtig | Ja |
Fahrzeugklasse L1e: Leichte 2-rädrige Kraftfahrzeuge
Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <= 50
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L1e-A | Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | Nein |
L1e-B | Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | Nein |
Fahrzeugklasse L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad
In die Klasse L2e fallen alle Dreiräder deren Höchstgeschwindigkeit größer oder gleich 45 km/h, aber der Hubraum ist kleiner gleich 50 cm3.
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L2e-P | Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | Nein |
L2e-U | Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | Nein |
Fahrzeugklasse L3e: Zweirädriges Kraftrad
In die Klasse L3e fallen alle Zweiräder mit über 50cm3 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L3e-A1 | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L3e-A2 | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e-A3 | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e: Unter-Unterklasse „Enduro“
In die Subkategorie Enduro fallen alle Zweiräder mit einer Sitzhöhe größer gleich 900 mm, einer Bodenfreiheit größer gleich 310 mm und einer fahrbereiten Masse (exkl. Masse der Antriebsbatterie bei Elektro bzw. Hybrid-Elektroantrieb) von über 140 kg und ohne Beifahrersitz:
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L3e-A1E | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L3e-A2E | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e-A2E | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e: Unter-Unterklasse „Trial“
In die L3e Unterklasse Trial fallen alle Modelle mit einer Sitzhöhe kleiner gleich 700 mm, einer Bodenfreiheit größer gleich 280 mm, einer fahrbereiten Masse größer gleich 100 kg und kein Beifahrersitz.
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L3e-A1T | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L3e-A2T | Zulassungspflichtig | Ja |
L3e-A3T | Zulassungspflichtig | Ja |
Klasse L4e: Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen
Stimmt mit einem L3e-Basisfahrzeug überein, max. 4 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und insgesamt maximal 2 Sitzplätze im Beiwagen:
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L4e-A1 | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L4e-A2 | Zulassungspflichtig | Ja |
L4e-A3 | Zulassungspflichtig | Ja |
Fahrzeugklasse L5e: Dreirädriges Kraftfahrzeug
Kann nicht als L2e Fahrzeug eingestuft werden. Fahrbereite Masse <= 1.000 kg:
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L5e-A | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L5e-B | Zulassungspflichtig | Ja |
Fahrzeugklasse L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug
Für L6e gelten diese Anforderungen: Die Höchstgeschwindigkeit muss über 45 km/h liegen, die fahrbereit <= 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm3 mit PI-Motor oder <=500 cm3 mit CI-Motor und höchstens zwei Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz:
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L6e-A | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L6e-BE | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L6e-BU | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
L6e-BP | Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen | Nein |
Fahrzeugklasse L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug
Über L6e hinaus, wenn die fahrbereite Masse über 450 kg bei Personenbeförderung oder über 600 kg bei Güterbeförderung liegt.
Unterklasse A: Schweres Straßen-Quad
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L7e-A1 | Zulassungspflichtig | Ja |
L7e-A2 | Zulassungspflichtig | Ja |
Unterklasse B: Schweres Gelände-Quad
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L7e-B1 | Zulassungspflichtig | Ja |
L7e-B2 | Zulassungspflichtig | Ja |
Unterklasse C: Schweres Vierradmobil
Das einen geschlossenem, höchstens von drei Seiten zugänglichem Fahrer- und Fahrgastraum aufweist.
Klasse | Zulassungspflicht | THG Prämie |
---|---|---|
L7e-C1 | Zulassungspflichtig | Ja |
L7e-C2 | Zulassungspflichtig | Ja |
Fehlender Schätzwert zur Emissionseinsparung
Eine weitere Herausforderung liegt im Fehlen eines Schätzwerts zur Emissionseinsparung. Bisher wurde die Pauschale für Elektroautos als Grundlage herangezogen. Diese betrug 2000 kWh/Jahr, was für E-Roller unangemessen hoch war. Ein eigener Schätzwert für diese Fahrzeugklasse wäre erforderlich gewesen, jedoch wurde dies bisher nicht umgesetzt.