THG Prämie für Firmenwagen
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Die THG Prämie hat sich bereits im Privatbereich der Elektroautofahrer etabliert. Doch auch Unternehmen setzen zunehmend auf Elektroautos und haben Anspruch auf die THG-Quote. Da über 11% der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge Firmen- oder Dienstwagen sind, darunter viele Elektroautos, stellt sich die Frage nach den steuerrechtlichen Aspekten und der Auszahlung der Prämie für Dienstwagen und vor allem, wer ein Anrecht darauf hat.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Autos als Dienstwagen werden immer beliebter, da sie vom Staat insbesondere als Firmenwagen stark gefördert werden.
- Die THG Prämie wird in den meisten Fällen dem eingetragenen Halter des Elektroautos gutgeschrieben, unabhängig davon, wer den Antrag stellt.
- Einnahmen aus dem Handel mit Quoten müssen sowohl von Unternehmen als auch von Arbeitnehmern versteuert werden, wenn das Elektrofahrzeug Teil einer Firmenflotte ist.
E-Autos als Dienstwagen
Für den THG-Quotenhandel spielt es keine Rolle, ob der Dienstwagen gekauft, geleast oder gemietet wurde. Da die THG Prämie jährlich pro Elektroauto vergeben wird, ist entscheidend, wer die Prämie beantragt und erhält.
Alle vollelektrischen Firmenwagen erhalten jährlich ein CO2-Zertifikat vom Umweltbundesamt ausgestellt, sofern es sich nicht um Hybride oder nicht zulassungspflichtige Elektrofahrzeuge wie E-Roller handelt. Nur mit diesem Zertifikat kann man am THG-Quotenhandel teilnehmen.
Berechtigter Anspruch auf die THG-Quote: Nutzer oder Arbeitgeber?
In vielen Fällen sind die Nutzer der Firmenflotte nicht die eingetragenen Halter der Fahrzeuge gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Grundsätzlich steht die THG Prämie jedoch dem eingetragenen Halter des Elektroautos zu, unabhängig davon, wer den Antrag stellt.
In einigen Ausnahmefällen ist jedoch der Arbeitnehmer als Halter des Firmenfahrzeugs eingetragen und somit berechtigt, die THG Prämie zu erhalten. In solchen Fällen ist keine Vollmacht seitens der Geschäftsführung für die Antragstellung erforderlich.
Wer muss die THG Prämie versteuern?
Wenn ein Elektrofahrzeug Teil einer Firmenflotte ist und somit zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehört, müssen sämtliche Einnahmen aus dem Quotenhandel als Betriebseinnahmen versteuert werden.
In einigen Fällen ist der Arbeitnehmer als Halter des Firmenwagens im Fahrzeugschein eingetragen. Sollte dies der Fall sein und Erträge aus dem Handel mit THG-Quoten erzielt werden, gelten diese gemäß dem Finanzministerium als steuerpflichtiger Arbeitslohn und müssen entsprechend versteuert werden.
Falls der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vollmacht zur Beantragung der THG-Quote erteilt hat, wird auch diese Einnahme als Arbeitslohn betrachtet und unterliegt der Steuerpflicht.
Steuerbefreiung für Privatpersonen im THG-Quotenhandel
Bis zum 22. März 2022 unterlag der Erlös aus dem Quotenhandel gemäß § 22 (3) EStG der Einkommensteuer. Es galt ein Freibetrag von 255€, wobei sämtliche Beträge darüber vollständig versteuert werden mussten. Diese Regelung ist jedoch seit besagtem Datum nicht mehr gültig.
Gemäß dem Bundesfinanzministerium werden Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zugeordnet und sind daher nicht der Einkommensteuer unterworfen. Folglich gilt: Die THG Prämie ist steuerfrei für Privatpersonen.
Wie wird die THG Prämie für Firmenwagen beantragt?
Die Beantragung der THG Prämie für Firmenwagen gestaltet sich genauso einfach und unkompliziert wie für Privatpersonen.
- Auswahl eines THG-Anbieters
Wähle einen Anbieter für den Verkauf deiner THG-Quote aus verschiedenen Unternehmen, darunter etablierte Stromanbieter, Automobilclubs und spezialisierte Firmen. Vergleiche die Angebote und AGB, um eine optimale THG Prämie zu erhalten. - Übermittlung des Fahrzeugscheins
Übermittle dem ausgewählten Anbieter deine persönlichen Daten und den Fahrzeugschein, üblicherweise durch ein Foto per Smartphone. Von diesem Punkt an übernimmt der Anbieter alle weiteren Schritte, einschließlich Zertifizierung und Verkauf der THG-Quote. - Prüfung durch das Umweltbundesamt
Der THG-Anbieter wartet auf eine ausreichende Anzahl von Anträgen und Fahrzeugscheinen, bevor er sie gebündelt an das Umweltbundesamt schickt. Wenn dein Fahrzeug die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt, erstellt das Amt ein THG-Zertifikat und sendet es zurück an den Anbieter. - Auszahlung der THG-Prämie
Nach Erhalt des Zertifikats verkauft der Anbieter dieses und behält einen Teil des Erlöses als Provision. Anschließend erfolgt die Auszahlung an dich, entweder gemäß der vorab vereinbarten THG Prämie oder einem flexiblen Betrag, abhängig vom Verkaufserfolg. Die Auszahlung kann mehrere Wochen oder Monate dauern, es sei denn, eine Sofortauszahlungsoption wird gewählt.
Wichtig ist, dass du die geltenden Fristen zur Beantragung einhältst. Wenn du deine THG-Quote nicht rechtzeitig verkaufst, verlierst du den Anspruch auf deine THG Prämie für das jeweilige Jahr.
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