Was bedeutet der November Lockdown für Autofahrer?
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Seit Montag gelten bundesweit wieder strenge Regeln, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Mit dem November Lockdown reagieren Bund und Länder auf steigende Infektionszahlen. Auch für Autofahrer werden damit zahlreiche Fragen aufgeworfen. Wie viele Personen dürfen in einem Fahrzeug sitzen? Wie verhalte ich mich an der Tankstelle und komme ich überhaupt noch in die Werkstatt? Der ADAC hat infolgedessen einen Beitrag veröffentlicht, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Im folgenden Beitrag haben wir die Eckpfeiler für euch zusammengefasst.
Wie viele Personen dürfen in einem Fahrzeug sitzen?
Laut ADAC Juristen gelten die Kontaktbeschränkungen auch im Auto. Die neuen Regelungen sehen vor, dass man sich in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen darf. Auch in diesem Falle ist die Anzahl auf maximal 10 Personen beschränkt, was im Pkw im Regelfall kaum zum Problem führt. Laut ADAC darf man mit dem erlaubten Personenkreis im Auto fahren, auch wenn die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann. Trotzdem sollte man weitestgehend versuchen, den Mindestabstand einzuhalten. Auch wird empfohlen gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb des eigenen Familienstandes auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn man mit Angehörigen eines fremden Hausstandes Auto fährt, wird empfohlen, einen Mundschutz zu tragen.
Laut ADAC gibt es aber inzwischen ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Stuttgart zu dieser Thematik. Das Urteil (8.9.2020, 4 OWi 177 Js 68534/29) legt fest, dass ein Privatfahrzeug nicht dem öffentlichen Raum zuzuschreiben ist. Der ADAC macht aber auch darauf aufmerksam, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist. Das bedeutet, dass in anderen Bundesländern auch andere Ansichten vertreten werden können. In Bayern zum Beispiel gelten die Kontaktbeschränkungen wohlgemerkt auch im privaten Raum. Abgesehen davon ist es ratsam, keinen Streit mit den Behörden zu provozieren und sich den Mitmenschen zuliebe an die Beschränkungen zu halten.
Darf man im Auto einen Mundschutz tragen?
Das ist auf den ersten Blick möglicherweise eine seltsame Frage. Warum sollte man dies nicht dürfen? Tatsächlich ist dies aber eine legitime Frage, da das Gesicht erkennbar bleiben muss. Der ADAC weist darauf hin, dass gegebenenfalls ein Bußgeld droht, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist. Brillenträger sollten darauf achten, dass die Gläser nicht beschlagen. Dies kann offensichtlicherweise zu Sicherheitsrisiken durch eingeschränkte Sicht führen.
Wo darf ich mit meinem Pkw hinfahren?
Grundsätzlich ist hier wieder zu empfehlen, alle privaten Reisen und Besuche auf ein Minimum zu reduzieren. Innerhalb der meisten EU-Länder ist das Reisen möglich. Nochmals – das bedeutet nicht, dass es auch sinnvoll ist. Zu beachten ist, dass viele Staaten als Corona-Risikogebiete deklariert sind. Das Auswärtige Amt hat in das potenzielle Zielland gegebenenfalls eine touristische Reisewarnung ausgesprochen. Dies geschieht nicht ohne Grund und ist ernst zu nehmen. Wer also ein konkretes Land besuchen möchte, sollte sich im Vorhinein informieren. Hier könnt ihr beim ADAC eine erste Anlaufstelle finden. Hier könnt ihr euch entsprechend zur internen Lage in Deutschland informieren. Informationen zu den deutschen Grenzen erhaltet ihr hier.
Wie verhalte ich mich korrekt an der Tankstelle?
Die Hygiene- und Abstandsregeln sind selbstverständlich auch an der Tankstelle zu beachten. Explizit gilt auch die Maskenpflicht an Tankstellen. Wer mit Karte zahlen kann, sollte dies auch machen. Das ist zumindest eine sinnvolle Empfehlung in Zeiten von Corona an jeglicher Kasse. Auch sollte man darauf achten, den Innenraum einer Tankstelle nicht (unbewusst) zu überfüllen.
Bleiben Werkstätten, Waschanlagen oder TÜV geöffnet?
Aktuell bleiben diese Einrichtungen geöffnet. Das kann sich selbstverständlich mit der Zeit ändern. Wichtig ist es, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und innen einen Mundschutz zu tragen.
Kann ich Car Sharing Dienste gefahrlos nutzen?
Während einer Pandemie besteht immer ein gewisses Risiko in geteilten Vehikeln. Der ADAC hat aber von den Car Sharing Anbietern die Angaben bekommen, dass die Fahrzeuge häufiger gereinigt werden als früher. Wenn man selbst das Fahrzeug desinfizieren möchte, rät der ADAC verständlicherweise von aggressive Mitteln ab. Es wird angegeben, dass laut Auskunft des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) normale Flüssigseifen oder Geschirrspülmittel genügt, um das Virus zu zerstören. Abschließend weist der ADAC auch darauf hin, dass der Automobilclub auch weiterhin Pannenhilfe leistet und sich an die Hygienevorschriften gehalten wird. Die Nachrichtenmeldung vom ADAC zu diesem Beitrag könnt ihr hier einsehen. Unser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.