StVO-Novelle: Absurde Strafen für Autofahrer
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Das BMVI hat verkündet, dass am kommenden Dienstag den 28. April 2020 die StVO Novelle in Kraft tritt. Sie verspricht vollmundig den Verkehr sicherer und gerechter zu machen, aber entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Katalog voller drakonischer Strafen für Autofahrer.
Vorrangiges Ziel der Änderung war es den Radverkehr sicherer zu gestalten. Dies soll durch einen Mindestabstand beim Überholen von 1,5m innerorts und 2m außerorts unter anderem verbessert werden. Außerdem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Zukunft nur noch in Schrittgechwindigkeit rechts abbiegen. Zudem gelten höhere Bußgelder für das Halten und Parken auf Fahrradwegen, Schutzstreifen und Gehwegen (mehr im Abschnitt Strafen fürs Parken).
Während Autofahrer noch stärker zur Verantwortung gezogen werden und absurde Bußgelder erhoben werden, verpasst die Politik die Chance auch von den Radfahrenden mehr Verantwortung zu verlangen.
Update:
Ein aufmerksamer Nutzer hat uns darauf hingewiesen, dass auch die Bußgelder für Radfahrende, die unerlaubterweise den Gehweg nutzen oder gegen die Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren, erhöht wurden. Früher kosteten diese Verstöße zwischen 15 und 30 Euro. Jetzt sind zwischen 55 und 100 Euro fällig. Außerdem wurden in diese Regelung auch die E-Scooter aufgenommen. In der Praxis wird sich zeigen, ob die Einhaltung dieser Regeln mit der selben Motivation geahndet wird, wie das Falschparken.
Strafen fürs Falschparken
Beim Parken wird grundsätzlich unterschieden, ob das Fahrzeug tatsächlich parkt oder ob nur gehalten wird, denn hier unterscheiden sich die Bußgelder teils deutlich. Beim Halten gilt, dass das Fahrzeug maximal 3 Minuten abgestellt wird und sich der Fahrzeugführer in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befindet.
Mit der StVO Novelle werden die vernünftigen Bußgelder für das Parken und Halten, in verbotenen Bereichen, sehr deutlich erhöht.
Für das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen, Busspuren und Bushaltestellen werden in Zukunft mindestens 55 Euro fällig. Dieser Satz wird bei Behinderung auf 70 Euro, bei Gefährdung auf 80 Euro und bei Sachbeschädigung auf 100 Euro erhöht. Einen Punkt gibt es für das Halten in zweiter Reihe bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Da die Bußgelder extrem fragmentiert sind, werden sie nachfolgend in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässiges Halten | 10 – 15€ / 20€ | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 15 € / 55 € | |
…mit Behinderung | 20 € / 70 € | – / 1 |
…mit Gefährdung | – / 80 € | – / 1 |
…mit Sachbeschädigung | – / 100 € | – / 1 |
Nicht platzsparendes Halten | 10 € | |
unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt | 20 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
…mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr | – / 55 € | |
…mit Behinderung | – / 70 € | |
…mit Gefährdung | – / 80 € | |
…mit Sachbeschädigung | – / 100 € | |
unzulässiges Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen | – / 55 € | |
…mit Behinderung | – / 70 € | |
…mit Gefährdung | – / 80 € | |
…mit Sachbeschädigung | – / 100 € |
Die Werte sind jeweils mit / im Vergleich zur vorherigen Regelung. Gibt es keine Änderung steht nur ein Wert in der Zelle. Bei – gab es hierfür vorher kein Bußgeld oder Punkt.
Für das verbotswidrige Parken steigen die Bußgelder auf bis zu 110 Euro an und für viele Verstöße wird ein Punkt in Fahreignungsregister eingetragen. Insbesondere das Parken auf Geh und Radwegen wurde stark verteuert. Hier sind in Zukunft mindestens 55 Euro fällig und im schlimmsten Fall sind es 100 Euro. Gleiches gilt für Busspuren, Bushaltestellen und das Parken in zweiter Reihe.
Besonders ärgerlich ist, dass das Parken ohne Parkschein respektive Parkscheibe teilweise doppelt so hoch bestraft wird. Letzteres ist besonders grotesk, da hier keine Gefährdung oder Behinderung im Raum steht. Vermutlich sollen so die überzogenen Parkgebühren in Innenstädten legitimiert werden, die bei geringeren Strafen als Gebühren konterkariert werden.
Im Folgenden sind die neuen Bußgelder für Parkverstöße dargestellt:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An einem der folgenden Orte geparkt: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfen Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 15 € / 35 € | |
…mit Behinderung | 25 € / 55 € | |
… über eine Stunde | 25 € / 55 € | |
…über eine Stunde mit Behinderung | 35 € / 55 € | |
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 60 € / 100 € | 1 |
Parken an Stellen, wo das Halten verboten ist | – / 25 € | |
…mit Behinderung | – / 40 € | |
…über eine Stunde | – / 40 € | |
..über eine Stunde mit Behinderung | – / 55 € | |
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 20 € / 55 € | |
…mit Behinderung | 30 € / 70 € | |
…über eine Stunde | 30 € / 70 € | |
…über eine Stunde mit Behinderung | 35 € / 80 € | |
…über eine Stunde mit Gefährdung | – / 80 € | |
…über eine Stunde mit Sachbeschädigung | – / 100 € | |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 € / 55 € | |
…dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 65 € / 100 € | 1 |
Auf Sperrflächen geparkt | 25 € | |
…mit Behinderung | 25 € | |
…über 15 Minuten | 30 € | |
…über 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 20 € / 55 € | |
…mit Behinderung | – / 80 € | 1 |
…mit Gefährdung | – / 90 € | 1 |
…mit Sachbeschädigung | – / 110 € | 1 |
…länger als 15 Minuten | – / 85 € | 1 |
…länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 € | |
…mit Behinderung | 15 € | |
…über 3 Stunden | 20 € | |
…über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
An einem der folgenden Orte geparkt: 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln | 10 € | |
…mit Behinderung | 15 € | |
…über 3 Stunden | 20 € | |
…über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um … | ||
… bis zu 30 Minuten | 10 € / 20 € | |
… bis zu 1 Stunde | 15 € / 25 € | |
… bis zu 2 Stunden | 20 € / 30 € | |
… bis zu 3 Stunden | 25 € / 35 € | |
… über 3 Stunden | 30 / 40 € | |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 35 € / 55 € | |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | |
Fußgängebereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt | 30 € / 55 € | |
…mit Behinderung | 35 € / 70 € | |
…über 3 Stunden | 35 € / 70 € | |
Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt | 20 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 € | |
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | |
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 25 € / 55 € | |
…mit Behinderung | 35 € / 70 € | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | – / 55 € | |
… mit Behinderung | – / 70 € | |
… mit Gefährdung | – / 80 € | |
… mit Sachbeschädigung | – / 100 € | |
… über 3 Stunden | – / 70 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | – / 80 € | |
… über 3 Stunden mit Gefährdung | – / 80 € | |
… über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | – / 100 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | – / 55 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | – / 55 € |
Die Werte sind jeweils mit / im Vergleich zur vorherigen Regelung. Gibt es keine Änderung steht nur ein Wert in der Zelle. Bei – gab es hierfür vorher kein Bußgeld oder Punkt.
Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen
Zu schnelles Fahren führt in Zukunft noch schneller zu Fahrverbot als bisher. So wurden die Bußgeldkataloge für Geschwindigkeitsverstöße innerorts als auch außerorts deutlich verschärft.
Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Bereich bis 20 km/h zu schnell wurden allesamt verdoppelt. Außerdem verliert der Fahrzeugführer seinen Führerschein in Zukunft deutlich früher.
Innerorts bekommt man ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bereits einen Monat Fahrverbot. Früher gab es dies erst ab 31 km/h respektive bei mehrmaligen Verstößen (in einem Jahr) ab 26 km/h.
Komplette Übersicht der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 15 € / 30 € | ||
… 11 – 15 km/h | 25 € / 50 € | ||
… 16 – 20 km/h | 35 € / 70 € | ||
… 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | – / 1 M |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | (1M)* / 1 M |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate |
Die Werte sind jeweils mit / im Vergleich zur vorherigen Regelung. Gibt es keine Änderung steht nur ein Wert in der Zelle. Bei – gab es hierfür vorher kein Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot. M = Monat * = Nur bei mehrmaligen Verstößen innerhalb eines Jahres
Außerorts wird in Zukunft ab einer Übertretung von 26 km/h ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Zuvor gab es bei einem einmaligen Verstoß erst ein Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell. Bei mehrmaligen Verstößen innerhalb eines Jahres wurde ein Fahrverbot bei 26 km/h bzw. 31km/h verhängt.
Komplette Übersicht der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 10 € / 20 € | ||
… 11 – 15 km/h | 20 € / 40 € | ||
… 16 – 20 km/h | 30 € / 60 € | ||
… 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | |
… 26 – 30 km/h | 80 € | 1 | (1M)* / 1 M |
… 31 – 40 km/h | 120 € | 1 | (1M)* / 1 M |
… 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 2 Monate |
… 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
Die Werte sind jeweils mit / im Vergleich zur vorherigen Regelung. Gibt es keine Änderung steht nur ein Wert in der Zelle. Bei – gab es hierfür vorher kein Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot. M = Monat * = Nur bei mehrmaligen Verstößen innerhalb eines Jahres
Weitere Strafen
Neben den anderen Bußgeldern werden auch die Bußgelder hinsichtlich der Rettungsgasse erhöht. Wer keine Rettungsgasse bildet zahlt in Zukunft 200 Euro, bekommt 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Wer die Rettungsgasse ausnutzt, indem man beispielsweise versucht mit dem Rettungsfahrzeug schneller voranzukommen, bekommt ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro. Außerdem werden 2 Punkte im Fahrereignungsregister eingetragen und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt.
Die Quelle aller gelisteten Bußgelder ist hier zu finden.
Wann tritt die StVO Novelle in Kraft?
Die oben beschriebenen Änderungen werden bereits seit Längerem intensiv in der Politik diskutiert. Der Entwurf der Neuregelung wurde im Herbst 2019 vom BMVI vorgestellt. Im Februar diesen Jahres beriet schließlich der Bundesrat über die Anpassungen der Vorschrift. Die novellierte Straßenverkehrsverordnung wird am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, womit sie ab 28.04.2020 in Kraft tritt.
Meinung der Redaktion
Aus Sicht eines Autofahrers ist die kommende StVO Novelle wie ein kräftiger Schlag ins Gesicht. Durch die Bank werden die Bußgelder (nur für Kfz) verschärft. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man zu Fuß unterwegs ist und alle Gehwege zugeparkt sind oder an gefährlichen Stellen deutlich zu schnell gefahren wird. Allerdings waren die bisherigen Strafen in den meisten Fällen schon ausreichend, wenn man sie konsequent angewendet hätte. Letzteres mildert den strengeren Bußgeldkatalog natürlich auch etwas ab, da der Kontrolldruck vielerorts recht gering ist und man heutzutage über Blitzer Apps und Communities verfügt.
Dem grundsätzlichen Problem, dass es unzureichenden Parkraum gibt in den Städten gibt, wirkt man leider nicht entgegen. Die neuen Regelungen für Geschwindigkeitsverstöße sind insbesondere außerorts deutlich überzogen, wenn man bedenkt, dass es oft extrem niedrige Beschränkungen auf breiten Autobahnen und Landstraßen gibt, die nicht nachvollziehbar sind.
Die Verschärfung der StVO Novelle reiht sich in das aktuelle Zeitgeschehen ein. Deutschland war einmal ein Autoland. Leider bröckeln diese Grundwerte in den letzten Jahren weiter und weiter. Überall spricht man von der Abkehr von der autogerechten Stadt, wo man sich als geneigter Autofahrer berechtigterweise fragt, wo diese autogerechte Stadt ist?
Wenn Andreas Scheuer (Verkehrsminister / CSU), abgesehen von all seinen Skandalen, davon spricht, dass Deutschland Fahrradland werden soll und ein grüner Ministerpräsident mahnt: „Wir müssen alles dafür tun, dass wir Autoland bleiben“ (Winfried Kretschmann / Grüne, Ministerpräsident Baden-Württemberg) läuft in diesem Land einiges schief.
Was denkt ihr über die StVO Novelle? Teilt gerne eure Meinung in den Kommentaren.
Sehr guter Artikel! Danke für die Informationen zu den rechtlichen Änderungen, die still und leise abseits medialer Aufmerksamkeit während der Corona-Krise beschlossen wurden.
Schlimm, dass man heutzutage nicht mehr weiß, ob der Verkehrsminister ein Grüner oder ein CSU’ler ist. Die Verkehrspolitik muss dringend wieder liberaler werden, sonst ist das unnötige Tempolimit vermutlich nur noch eine Frage der Zeit.
Ich hoffe, ich werde auf dieser tollen Website auch in Zukunft weiterhin immer aktuell informiert, danke!
Das ist doch eine richtige Abzocke! Die Strafen sind viel zu hoch, als wenn das Autofahren nicht schon teuer genug ist. Das Ganze auch noch während Corona so unverschämt verschärfen finde ich absurd.
Sagen sollte demonstriert werden!!!