Leasingvertrag
Der Begriff „(to) lease“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „etwas (ver)mieten“. Entsprechend werden in einem Leasingvertrag die Konditionen zwischen zwei Parteien – Leasinggeber und Leasingnehmer – bezüglich der Nutzungsüberlassung eines Objektes festlegt.
Bestandteile des Leasingvertrags
Neben der namentlichen Nennung der beiden Vertragspartner beinhaltet der Leasingvertrag Angaben zum Fahrzeug selbst; dazu gehören typischerweise die Marke, das Modell, der Zustand, sowie zusätzliche Faktoren wie etwa die (Sonder-)Ausstattung. Weitere Bestandteile sind üblicherweise der Beginn der Laufzeit inklusive des Übergabe-Ortes, die Dauer des Vertrages, die Höhe der Leasingrate und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Je nach Fall und abhängig von der Art des Mietvertrages können noch weitere Punkte vereinbart und in den Kontrakt aufgenommen werden.
Formen von Kfz-Mietverträgen
Im Kraftfahrzeug-Bereich gibt es zwei Arten, auf die ein Leasingvertrag abgeschlossen werden kann, nämlich zum einen das Restwertleasing und zum anderen das Kilometerleasing. In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt ein Kilometerleasing-Vertrag zur Anwendung.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten besteht darin, dass beim Restwertleasing festgelegt wird, bei welchem Restwert ein Kraftfahrzeug zurückgegeben wird, während beim Kilometerleasing die Anzahl der gefahrenen Kilometer als Grundlage dient.
Das Restwertleasing beinhaltet ein höheres Risiko, denn wenn der Wert des Kraftfahrzeugs nach Beendigung der Laufzeit geringer ist, als vertraglich vereinbart wurde, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Beispielsweise verliert ein Kfz durch einen Unfall an Wert, aber auch durch äußere Umstände wie einer veränderten Reputation eines Herstellers oder aufgrund von Fahrverboten für bestimmte Fahrzeugtypen. Der Vorteil bei dieser Form von Leasingvertrag ist jedoch, dass es keine Einschränkung bei den gefahrenen Kilometern gibt.
Das Kilometerleasing hat den Nachteil, dass bei zu viel gezahlten Kilometern eine Nachzahlung fällig ist. Als vorteilhaft hingegen anzusehen ist das kalkulierbarere Risiko, da sich die monatliche Rate an den zurückgelegten Kilometern orientiert und zusätzlich ein gewisser Toleranzwert enthalten ist. Aufgrund der Tatsache, dass der Restwert des Fahrzeugs bei der Abgabe keine Rolle spielt, ist die Planungssicherheit höher als beim Restwertleasing.