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Andienungsrecht

Andienungsrecht beim Leasingvertrag – Anwendungsbereich und Inhalt

Das Andienungsrecht ist das üblicherweise vertraglich vereinbarte Recht, jemandem eine Sache zum Verkauf anzubieten, woraufhin dieser das Angebot annehmen muss. Dabei ist der Berechtigte frei in der Entscheidung, ob er von der Verkaufsoption Gebrauch macht oder nicht, der andere kann sich dem nicht widersetzen.

Das Andienungsrecht im Leasingvertrag

Ein Andienungsrecht wird auch bei einer bestimmten Form von Leasingverträgenvereinbart, nämlich den sogenannten Teilamortisationsverträgen, auch Restwertleasingverträge genannt.
Das Wesen dieser Verträge ist, dass die vom Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit entrichteten Leasingraten nicht zur Deckung der Anschaffungskosten des Fahrzeugs ausreichen. Die am Ende des Leasingverhältnisses bestehende Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und der Summe der Raten wird Restwert genannt. Daher kommt der Name Restwertleasing.
Hat der Leasinggeber das Fahrzeug beispielsweise für 50.000 Euro angeschafft, beträgt die Vertragslaufzeit 36 Monate, und beläuft sich die Leasingrate monatlich auf 500 Euro, errechnet sich zu Vertragsende ein Restwert von 32.000 Euro. Erst dann, wenn der Leasinggeber auch diesen Betrag erhalten hat, hat sich der Ankauf des Fahrzeugs amortisiert, vorher eben nur zum Teil. Daher kommt die Bezeichnung Teilamortisationsvertrag.

Inhalt des Andienungsrechts

Um den Leasinggeber dagegen abzusichern, dass er nach Ablauf des Vertrages nur einen Teil der Anschaffungskosten für das Fahrzeug erhält, wird im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart. Dieses berechtigt den Leasinggeber, dem Leasingnehmer bei Vertragsende das Fahrzeug zum Restwert zum Kauf anzubieten. Der Leasingnehmer ist dann verpflichtet, das Fahrzeug zum Restwert zu kaufen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er das möchte oder nicht, oder welchen Marktwert das Auto dann hat, der Verkaufspreis steht fest. Weigert sich der Leasingnehmer, das Fahrzeug zu kaufen, kann der Leasinggeber dies gerichtlich einklagen.
Als Leasingnehmer hast Du übrigens keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu erwerben. Die Wahl, was bei Vertragsende geschieht, hat nur der Leasinggeber. Und dieser wird seine Entscheidung davon abhängig machen, was für ihn wirtschaftlich vorteilhafter ist. Geht er davon aus, dass er das Fahrzeug zu einem Preis verkaufen kann, der über dem vereinbarten Restwert liegt, wird er das Andienungsrecht höchstwahrscheinlich nicht ausüben, sondern das Fahrzeug anderweitig verwerten. Liegt der erwartete Verkaufspreis dagegen unter dem Restwert, wird er wahrscheinlich die Verkaufsoption ausüben.